Abbruchbewilligung aufgehoben!

Das Departement Bau und Volkswirtschaft hat den Rekurs der Anwohner gegen die Baubewilligung gutgeheissen und diese aufgehoben. Die Gemeinde habe das Interesse am Schutz des alten Bahnhofs zu wenig gewichtet. Und es sei nicht ersichtlich, weshalb eine Weiterentwicklung und Neugestaltung des Bahnhofareals nicht mit dem Erhalt des Bahnhofgebäudes vereinbar sei.

Bezüglich des Entscheids des Gemeinderates gegen eine Unterschutzstellung des alten Bahnhofs ist das Departement Bau und Volkswirtschaft zwar nicht auf unsern Rekurs eingetreten, da wir nicht dazu legitimiert seien, es hat aber den Entscheid des Gemeinderates wegen ungenügender Interessenabwägung von sich aus aufsichtsrechtlich aufgehoben.

Wir freuen uns sehr über die beiden positiven Entscheide und hoffen, dass damit der Weg frei wird, für den alten Bahnhof eine neue Nutzung zu suchen und mit ihm eine Neugestaltung des Areals anzupacken!

Bericht St. Galler Tagblatt vom 29.8.2020

Bericht St. Galler Tagblatt vom 12.9.2020

 

Rekurs eingereicht

Trotz der Gutachten der eidgenössischen Kommissionen hat die Gemeinde alle Einsprachen gegen den Abbruch des alten Bahnhofs und das überdimensionierte Neubauprojekt abgewisen. Sie gewichtet damit wirtschaftliche Interessen höher als die Erhaltung wertvollen Kulturgutes. https://appenzell24.ch/detail/trogner-bahnhof-wird-abgerissen-und-neu-gebaut.html

In der Überzeugung, dass diese Interessenabwägung nicht korrekt ist, hat die Gruppe von Anwohnern gegen diesen Entscheid Ende Mai Rekurs beim Departement Bau und Volkswirtschaft eingereicht.

Rekurs gegen Nicht-Unterschutzstellung

Ende Januar hat der Gemeinderat seinen Entscheid publiziert, den Bahnhof nicht unter Schutz zu stellen. Das ist zwar enttäuschend, aber auch nicht wirklich überraschend. Als Begründung werden die gleichen Argumente angeführt, wie bei der Bekanntgabe des Bauprojektes der AB: die besseren Umsteigebedingungen, bessere Anbindung ans Dorf, mehr Sicherheit – was sich alles problemlos auch mit dem alten Bahnhof realisieren lässt. So bleiben schliesslich nur wirtschaftliche Argumente – was unserer Ansicht nach klar nicht genügt, um ein nachweislich schützenswertes Baudenkmal dem Abbruch preiszugeben.

Die Mehrheit der Anstösser, die gegen das Bauprojekt die Sammeleinsprache einreichten, haben nun auch gegen diesen Nicht-Unterschutzstellungsentscheid der Gemeinde Rekurs beim Departement Bau und Volkswirtschaft eingereicht und dabei insbeondere hervorgehoben, wie einseitig die Interessenabwägung des Gemeinderates ausfiel.

Wir freuen uns, dass auch der Heimatschutz diesen Entscheid des Gemeinderates angefochten hat, vgl. Appenzeller Zeitung vom 4.2.2019. https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/appenzellerland/heimatschutz-kampft-um-den-alten-bahnhof-ld.1090668

TVO-Sendung vom 30.1.2019: http://www.tvo-online.ch/mediasicht/68613 PuTTY

ENHK und EKD gegen den Abbruch des alten Bahnhofs

Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege haben wie von uns gefordert ein Gutachten zum alten Bahnhof und zum geplanten Neubau erstellt. Wie erhofft stellen sich die beiden eidgenössischen Kommission dezidiert gegen den Abbruch des alten Bahnhofs. Das bauliche Ensemble an der Speicherstrasse wird präzise beschrieben und dessen ungeschmälerte Erhaltung gefordert. Das Volumen des geplanten Neubaus würde den Massstab des historischen Baubestandes des Ensembles deutlich sprengen. „Das Bahnhofsgebäude ist ein bedeutendes materielles Zeugnis der Geschichte der Trogenerbahn und als letzter erhaltener baulicher Zeuge […] ein identitätstiftendes Element, das in seiner Substanz, bzw. seiner überlieferten Materie schutzwürdig ist.“ Die Kommissionen kommen zum Schluss, „dass das Vorhaben [des Neubaus] eine schwerwiegende Beeinträchtigung des schützenswerten Ortsbildes von Trogen darstellt und den konkretisierten Schutzzielen widerspricht. Die Kommissionen empfehlen, auf die Realisierung des Vorhabens zu verzichten und den historischen Bahnhof […] als wichtigen Zeitzeugen der Technikgeschichte sowie prägenden und identitätstiftenden Bau im Ortsbild von Trogen zu erhalten.“

Bahnhof Trogen auf der Roten Liste des Heimatschutzes

Der Schweizer Heimatschutz hat den Bahnhof Trogen neu auf seine
Rote Liste gefährdeter Bauten aufgenommen.

Die Rote Liste des Schweizer Heimatschutzes ist eine Austausch-, Interaktions- und Kampagnenplattform für Anliegen der Baukultur, der Denkmalpflege und des Ortsbildschutzes in der Schweiz. Sie macht aufmerksam auf gefährdete Objekte von baukulturellem Wert und öffentlichem Interesse mit dem Ziel, diese für die Zukunft zu retten.

Einsprache weiterhin hängig – diverse Gutachten

Seit dem Einreichen der Einsprache im Oktober 2017 ist auf der rechtlichen Seite noch nicht viel passiert. Behandelt ist sie noch nicht worden. Immerhin sind einige von uns geforderte Gutachten erstellt worden oder in Arbeit:

Im Februar erhielten wir ein Lärmgutachten der Wälli AG und ein Schattendiagramm des Atelier Bottlang. Das Schattendiagramm kommt zwar zum Schluss, dass der Neubau „keine wohnhygienisch bedenklichen Zustände“ bewirken würde. Dennoch haben wir zuhanden der Einspracheinstanz festgehalten, dass im Winter vormittags doch starker Schattenwurf die Häuser gegenüber des Bahnhofs betreffen würde. Das Lärmgutachten stellt fest, dass nur eine leichte Verschlechterung, bzw. teilweise sogar eine leichte Verbesserung der Lärmsituation entstehen würde. Das Gutachten geht allerdings von einem lärmneutralen Belag gemäss Strassensanierungsprojekt aus, aber nicht vom Status quo, was unseres Erachtens nicht zulässig ist.

Weiter ist ein Gutachten der Eidg. Kommission für Denkmalpflege und der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission in Auftrag gegeben worden. Das begrüssen wir sehr; erhalten haben wir das Gutachten aber noch nicht.

Am 7. Mai hat ein Einsprache-Augenschein stattgefunden. Leider war das Gebäudeinnere damals nicht zugänglich. Wir haben dort gefordert – und kürzlich bekräftigt – dass wir eine Begehung des Gebäudeinnern und die Herausgabe der im Rahmen des Regierungsprogramms 2012-15 „Bauen und Wohnen“ erstellten Hausanalyse verlangen. Für Überlegungen zu neuen Nutzungsmöglichkeiten sind dies wichtige Grundlagen.

Einsprache eingereicht

Die Einsprache von 9 Anwohnerinnen und Anwohnern ist per 5.10.2017 eingereicht worden. Die Einsprache beantragt die Abweisung des Baugesuchs der Appenzeller Bahnen. Die wichtigsten Argumente daraus sind:

  • Das bestehende Bahnhofgebäude ist ein schützenswertes Kulturobjekt.
  • Das bestehende Bahnhofgebäude ist integrierender und unverzichtbarer Bestandteil des Ortsbildes von Trogen, das im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) aufgeführt ist.
  • Das Bahnhofgebäude ist erhaltungsfähig.
  • Der geplante Neubau verletzt in grober Weise die Ortsbildschutzvorschriften.
  • Der geplante Neubau beeinträchtigt die benachbarten Bauten an der Speicherstrasse durch seinen Schattenwurf und durch sicher zu erwartende höhere Lärmimmissionen.
  • Die in der Beilage zum Baugesuch (Atelier Bottlang) vorgenommene Interessenabwägung ist in mehrfacher Hinsicht nicht korrekt. Insbesondere lassen sich die Anforderungen bezüglich Verkehrsdrehscheibe, Behindertengerechtigkeit und Verkehrssicherheit problemlos unter Einbezug des bestehenden Bahnhofgebäudes lösen. Die Behauptung, dass Trogen ein neues Zentrum abseits der bestehenden Läden und Restaurants brauche, wird bestritten.
  • Es werden Gutachten zu den Lärm- und Schallfragen gefordert; ausserdem wird ein Gutachten der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission ENHK zur Frage des Ortsbildschutzes eingefordert.