Abbruchbewilligung aufgehoben!

Das Departement Bau und Volkswirtschaft hat den Rekurs der Anwohner gegen die Baubewilligung gutgeheissen und diese aufgehoben. Die Gemeinde habe das Interesse am Schutz des alten Bahnhofs zu wenig gewichtet. Und es sei nicht ersichtlich, weshalb eine Weiterentwicklung und Neugestaltung des Bahnhofareals nicht mit dem Erhalt des Bahnhofgebäudes vereinbar sei.

Bezüglich des Entscheids des Gemeinderates gegen eine Unterschutzstellung des alten Bahnhofs ist das Departement Bau und Volkswirtschaft zwar nicht auf unsern Rekurs eingetreten, da wir nicht dazu legitimiert seien, es hat aber den Entscheid des Gemeinderates wegen ungenügender Interessenabwägung von sich aus aufsichtsrechtlich aufgehoben.

Wir freuen uns sehr über die beiden positiven Entscheide und hoffen, dass damit der Weg frei wird, für den alten Bahnhof eine neue Nutzung zu suchen und mit ihm eine Neugestaltung des Areals anzupacken!

Bericht St. Galler Tagblatt vom 29.8.2020

Bericht St. Galler Tagblatt vom 12.9.2020

 

3 Gedanken zu „Abbruchbewilligung aufgehoben!“

  1. Wir lieben diesen alten Bahnhof.
    Wunderbar,dass er stehen bleiben darf.
    Auf den alten Filmen der Kantonsschule
    war er schon ein Bestandteil der Geschichte
    Trogens. Er gehört einfach zur Historie un-
    seres schönen Dorfes und ist für uns nicht
    wegzudenken.

    Regula und Fréderic Fischer

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